Vereinsmitglieder können Kreise, Städte, Ämter, Gemeinden, Wirtschafts- und Sozialpartner, Verbände, Kurbetriebe und juristische Personen sein, die ihren Sitz in der Region oder in dem Gebiet der Region ihre Zuständigkeit haben. Der Verein stellt eine repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des Gebietes dar. Zur Mitgliederversammlung lädt der 1. Vorsitzende des Vorstandes schriftlich ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Jahr.
Die Mitgliederversammlung entscheidet durch Beschluss über folgende Angelegenheiten:
Ergänzt wird die Mitgliederversammlung durch einen beratenden Vertreter des Regionalmanagements und einen beratenden Vertreter des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
n
b